Schule im Kirchgarten
Tel: 06073-2450

Liebe Schulgemeinde,

 

die Landesregierung hat ab dem 23.11.2022 die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen aufgehoben. Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht anstelle der Isolationspflicht eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv getestete Personen die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern.

 

Für die Schule gilt:

-          Eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (Mund-Nasen-Schutz) oder einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar) besteht nur für Personen mit positivem Antigen-Selbsttest oder PCR-Test für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests.

-          Die Verpflichtung gilt unabhängig von auftretenden Symptomen. Es wird dringend empfohlen, nach Ablauf der fünf Tage weiterhin eine Maske zu tragen, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, höchstens jedoch für weitere fünf Tage.

-          Die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen ist den betroffenen Schülerinnen und Schülern mit Maske freigestellt. Dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel.

-          Die Maskenpflicht gilt nicht

1.       im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder der Mindestabstand ausschließlich zu anderen positiv getesteten oder zu haushaltsangehörigen Personen unterschritten wird,

2.       in Innenräumen, in denen sich keine anderen oder ausschließlich positiv getestete Personen oder Personen des gleichen Haushalts aufhalten,

3.       für Kinder unter 6 Jahren,

4.       für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Masken tragen können,  

5.       für Menschen mit Hörbehinderung und deren unmittelbare Kommunikationspartnerinnen und -partner, soweit und solange es zu ihrer Kommunikation erforderlich ist.

Soweit Masken aus den oben genannten personenbezogenen Gründen nicht getragen werden können, sollen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Viele Grüße

S. Schulz-Mandl

Hier finden Sie Briefe und Verlinkungen anlässlich der derzeitigen Situation mit dem Corona-Virus:

Ministerschreiben an Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler vom 28.04.2022

Hygieneplan 10.0 (gültig ab 02.05.2022)

Ministerschreiben - Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb vom 28.03.2022

Ministerschreiben - Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb vom 23.02.2022

Ministerschreiben - Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien vom 20.12.21

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Donnerstag, dem 11.11.2021 vom 9.11.21

Ministerschreiben - Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 8.11.2021 vom 04.11.21

Ministerschreiben - Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien vom 06.10.2021

Einwilligungserklärung zur Durchführung von Antigen-Tests für das Schuljahr 2021/22 (7/2021)
Dieses Formular muss am ersten Schultag nach den Sommerferien (30.08.2021) vorliegen, ansonsten kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen.

Einwilligungserklärung vom 12.04.2021

Ministerschreiben - Maßnahmen ab dem 22.02.2021 vom 11.02.2021

Arbeitgeberbescheinigung

Hygieneplan 7.0 des Hessischen Kultusministeriums (Stand 11.02.2021)

Anlage Hygieneplan 7.0 des Hessischen Kultusministeriums

Information zum Planungsstand - Ministerbrief vom 08.02.2021

Elternbrief bezüglich der Einschränkung des Präsenzunterrichts vor den Weihnachtsferien (14.12.2020)

Elternbrief zum Schulstart 2020/2021

Informationsbrief - Ganztag nach den Sommerferien

Hygieneplan 5.0 des Hessischen Kultusministerium (Anlage zum Elternbrief Schulstart 2020/2021)

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen (Anlage zum Elternbrief Schulstart 2020/2021)

Hygieneplan 4.0 des Hessischen Kultusministeriums

Hinweise zu COVID-19 vom Gesundheitsamt 

Elternbrief vom 15.03.2020 bezüglich Unterrichtsausfall

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

Bescheinigung für Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur

Anpassungsverordnung vom 20.03.2020

Schreiben vom HKM am 21.03.2020 - Notbetreuung-Gruppengrößen

Anmeldung Notfallbetreuung für Schlüsselberufe (aktualisiert)

Kindernotbetreuung in den hessischen Osterferien

  -> Anmeldung zur Kindernotbetreuung an den Wochenenden und Feiertagen

...überall gilt "Abstand halten"

 
 

Ganztagsthemen während der Corona-Krise

Mit dem Aussetzten des Unterrichts konnte auch die Betreuung im Ganztag nicht mehr angeboten werden. In diesem Zusammenhang wurden an die Elternschaft Briefe von Seiten der Trägerschaft verschickt. Diese Schreiben haben wir Ihnen hier noch einmal hinterlegt. 

Schöne Anblicke, trotz Corona!